Herzlich willkommen
In der Kanzlei Norkauer

Ihrer Kanzlei für privates Immobilienrecht in München

Die Kanzlei Norkauer mit Sitz in Neuhausen-Nymphenburg bearbeitet ausschließlich Fälle aus dem privaten Immobilienrecht, also aus dem Wohnungseigentumsrecht, dem Wohnraummietrecht, dem Gewerbemietrecht, dem Maklerrecht, dem Nachbarrecht, dem Grundstücksrecht und dem Immobilienkaufrecht. Dabei reicht das Spektrum ihrer Tätigkeit von reiner Beratung über Vertragsgestaltung bzw. Vertragskontrolle bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Zu ihren Mandanten zählen insbesondere Immobilienkäufer, Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentümer, Haus- und Immobilienverwalter, private und gewerbliche Mieter und Vermieter sowie Immobiliengesellschaften und Immobilienmakler.

„Der zufriedene Mandant ist das wichtigste Ziel meiner Tätigkeit.

Profil der Kanzlei

Spezialisiert auf das Immobilienrecht

Der Erwerb oder der Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks, die Nutzung einer Immobilie durch Mieten, Vermieten oder deren Verwaltung, sowie das Verhältnis zu Miteigentümern, Nachbarn oder Maklern ziehen vielfältige und komplexe rechtliche Fragen nach sich. Eine fundierte Rechtsberatung zur Konfliktvermeidung, ebenso wie die konsequente Durchsetzung der Rechte des Mandanten im Streitfall erfordern daher einen auf das Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.  

Qualifiziert im Immobilienrecht

In der Kanzlei Norkauer steht Ihnen mit Herrn Rechtsanwalt Felix Norkauer ein hoch qualifizierter und erfahrener Fachanwalt bei Ihren Anliegen zur Seite, der jedes Mandat mit hohem Sachverstand, großem persönlichen Einsatz, Konzentration und Ausdauer sowie mit der notwendigen Leidenschaft bearbeitet. Die Grundlage hierfür ist die langjährige Spezialisierung auf ausgewählte Fachgebiete des privaten Immobilienrechts, ergänzt durch Berufserfahrung aus der Immobilienwirtschaft und der Zusatzqualifikation als Mediator.  

Abgestimmt auf den Einzelfall

In Zusammenarbeit mit dem Mandanten wird die jeweils passende Strategie entwickelt, umgesetzt und laufend abgestimmt. Während in einigen Fällen nur entschiedenes, schnelles Handeln hilfreich ist, kommen bei Streitigkeiten in Dauerverhältnissen, wie etwa bei Nachbarn oder Wohnungseigentümern, gegebenenfalls andere Maßnahmen in Betracht. Schließlich gilt es dort über den konkreten Streit hinaus zu denken. Soweit möglich wird daher in der Regel eine außergerichtliche Lösung mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß angestrebt. Denn eine überlegte, auf die Interessen des Mandanten zugeschnittene und geschickt ausgehandelte Einigung kann den Beteiligten Kosten, Ärger und Folgen von langwierigen Gerichtsverfahren ersparen. Sollte sich eine solche Einigung jedoch nicht erzielen lassen oder nicht geboten sein, werden die Interessen der Mandanten selbstverständlich mit allem notwendigen Nachdruck auch gerichtlich verfolgt.

Fachgebiete

 
In der Kanzlei Norkauer werden folgende, ausgewählte Fachgebiete aus dem privaten Immobilienrecht bearbeitet:

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Der Anwalt

Felix Norkauer


Werdegang und Tätigkeiten

Herr Felix Norkauer wurde nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung an der Ludwig-Maximilian-Universität München im Jahr 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Anschließend vertiefte er seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse in der Immobilienwirtschaft mit einer Ausbildung zum Immobilien-Fachwirt (IMI). Außerdem war er als professioneller Hausverwalter, als Fondsmanager und Syndikusanwalt für geschlossene Immobilien-Fonds sowie als Dozent im Immobilienrecht (gtw) tätig.

Anfang 2008 gründete er die ausschließlich auf das private Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Norkauer. Im Jahre 2014 absolvierte er die Ausbildung zum Mediator und im Jahre 2016 wurde er als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen.

Seit 2009 ist Herr Norkauer Kooperationspartner von Frau Rechtsanwältin Constanze Becker, Brienner Str. 25, 80333 München.

 

Auszeichnungen

Im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Norkauer aufgrund einer unabhängigen Meinungsumfrage des Nachrichtenmagazins FOCUS zu den 790 führenden TOP-Juristen Deutschlands gewählt. Die Auswahl erfolgte über Häufigkeit der Kollegen-Empfehlungen. Zusätzlich wurden Mandantenbewertungsportale aus dem Internet herangezogen und Erwähnungen in Branchenpublikationen oder der Wirtschaftspresse gewertet. Dabei konnte Herr Rechtsanwalt Norkauer durch hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht überzeugen.

 

Mitgliedschaften

Herr Rechtsanwalt Norkauer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien.

Der Anwalt

Felix Norkauer

Werdegang und Tätigkeiten

Herr Felix Norkauer wurde nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung an der Ludwig-Maximilian-Universität München im Jahr 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Anschließend vertiefte er seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse in der Immobilienwirtschaft mit einer Ausbildung zum Immobilien-Fachwirt (IMI). Außerdem war er als professioneller Hausverwalter, als Fondsmanager und Syndikusanwalt für geschlossene Immobilien-Fonds sowie als Dozent im Immobilienrecht (gtw) tätig.

Anfang 2008 gründete er die ausschließlich auf das private Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Norkauer. Im Jahre 2014 absolvierte er die Ausbildung zum Mediator und im Jahre 2016 wurde er als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen.

Seit 2009 ist Herr Norkauer Kooperationspartner von Frau Rechtsanwältin Constanze Becker, Brienner Str. 25, 80333 München.

Auszeichnungen

Im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Norkauer aufgrund einer unabhängigen Meinungsumfrage des Nachrichtenmagazins FOCUS zu den 790 führenden TOP-Juristen Deutschlands gewählt. Die Auswahl erfolgte über Häufigkeit der Kollegen-Empfehlungen. Zusätzlich wurden Mandantenbewertungsportale aus dem Internet herangezogen und Erwähnungen in Branchenpublikationen oder der Wirtschaftspresse gewertet. Dabei konnte Herr Rechtsanwalt Norkauer durch hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht überzeugen.

Mitgliedschaften

Herr Rechtsanwalt Norkauer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien.

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